Bedingungen und Konditionen
Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Bedingungen stellen, zusammen mit der im Katalog bzw. im separaten Reiseprogramm enthaltenen Beschreibung der Pauschalreise, dem Kostenvoranschlag und der Buchungsbestätigung der vom Touristen/Reisenden angeforderten Leistungen, einen festen Bestandteil des Reisevertrags dar. Durch die Unterzeichnung des Vertragsvorschlags zum Kauf einer Pauschalreise, bestätigt der Tourist/Reisende, dass er – was ihn und alle anderen Personen, für die er die Pauschalreise bucht, betrifft – den aus den oben angeführten Bestandteilen bestehenden Reisevertrag gelesen hat und annimmt.
#1, 2, 3, 4. Allgemeine Bedingungen des Pauschalreisevertrags
1. RECHTSQUELLEN
Der Verkauf von Pauschalreisen, die sowohl im Inland als auch im Ausland zu erbringende Leistungen umfassen, unterliegt dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (dem „Tourismuskodex“) - (Art. 32-51nonies) - und seinen nachfolgenden Änderungen, sowie der EU-Richtlinie 2015/2032 für Pauschalreisen gemäß ihrer Umsetzung durch das Gesetzesvertretende Dekret 62/2018, das Änderungen am Tourismuskodex angebracht hat.2. DEFINITIONEN
Zum Zwecke dieses Vertrags werden folgende Begriffe definiert: a) Reiseveranstalter: Unter- nehmer, der die Reise organisiert, indem er die einzelnen Elemente miteinander kombiniert und sie dem Touristen direkt oder über bzw. zusammen mit einem anderen Unternehmer verkauft oder anbietet; b) Vermittler: ein anderer Unternehmer als der Reiseveranstalter, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen anbietet und verkauft; c) Reisender: jede Person, die beabsichtigt, einen Pauschalreisevertrag abzuschließen oder auf der Grundlage eines solchen Vertrags dazu berechtigt ist, zu reisen; d) Katalog: die eine - wie unter nachfolgendem Art. 4 definierte - Pauschalreise betreffenden Informationen, die auf der Internetseite www.girolibero.de bzw. in anderen Unterlagen oder Mitteilungen von Girolibero enthalten sind; e) Kostenvoranschlag: das Dokument oder die Mitteilung, durch die Girolibero dem Kunden infolge seiner diesbezüglichen Anfrage den Preis der gewählten Pauschalreise mitteilt; f) „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob Letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, unabhängig davon, ob sie in ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter, Reisevermittler, Unternehmer, der verbundene Reiseleistungen vermittelt oder als ein Erbringer von Reiseleistungen handelt.3. DEFINITION DES BEGRIFFS PAUSCHALREISE
Pauschalreisen werden definiert als eine Reise oder ein Urlaub, welche eine Kombination von zumindest zwei der folgenden Reiseleistungen beinhalten: (I) die Beförderung von Personen; (II) die Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und die nicht im Rahmen von Langzeit-Sprachkursen erfolgt; (III) die Autovermietung oder die Vermietung anderer Kraftfahrzeuge im Sinne der Ministerialverordnung vom 28. April 2008 oder von Krafträdern der Führerschein- klasse A gemäß der Gesetzesvertretenden Rechtsverordnung Nr. 2 vom 16. Januar 2013; und (IV) jede andere touristische Leistung, die nicht wesensmäßig Bestandteil einer Reiseleistung im Sinne der Buchstaben a, b oder c sowie keine Finanz- oder Versicherungsdienstleistung bzgl. derselben Reise oder desselben Urlaubs ist. Eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise ist eine Pauschalreise, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a) Diese Leistungen werden von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrags über sämtliche Leistungen zusammengestellt; b) diese Leistungen werden unabhängig davon, ob separate Verträge mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden: b.1) in einer einzigen Vertriebsstelle erworben und vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung ausgewählt; b.2) zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt; b.3) unter der Bezeichnung „Pauschalreise“ oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft; b.4) nach Abschluss eines Vertrags, in dem der Unternehmer den Reisenden dazu berechtigt, eine Auswahl unter verschiedenen Arten von Reiseleistungen zu treffen, zusammengestellt oder von einzelnen Unternehmern über verbundene Online-Buchungsverfahren erworben, bei denen der Name des Reisenden, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und ein Vertrag mit Letztgenanntem/n spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reise- leistung abgeschlossen wird (Art. 33, Buchstabe c) des Tourismuskodex). Der Reisende hat das Recht, eine Kopie des (im Sinne und nach den Modalitäten des Art. 36 des Touristenkodex verfassten) Pauschalreise- vertrags zu erhalten. Diese Kopie kann dem Reisenden auch in digitaler Form ausgehändigt werden. Der Vertrag stellt die Grundlage für die Sicherung durch den unter Art. 20 beschriebe- nen Garantiefond dar.4. INFORMATIONSPFLICHT - DATENBLATT - INFORMATIONSFORMULAR
Während der Vorvertragsphase wurde dem Reisenden das im Art. 34 Komma 1 des Tourismuskodex beschriebene und entsprechend der dem Tourismuskodex beiliegenden Muster verfasste Informationsformular zur Verfügung gestellt. Das Datenblatt wird in der Fußnote dieses Vertrags angeführt.#5, 6, 7. Buchungen, Zahlungen und Preis
5. BUCHUNGEN
Buchungsanfragen sind auf dem zu diesem Zweck vorgesehenen, gegebenenfalls elektronischen Vertragsformular einzureichen. Dieses ist vollständig auszufüllen und vom Reisenden zu unterschreiben, auch mit digitaler Signatur bzw. durch Ausfüllen. Die Annahme der Buchung ist erst dann als bestätigt und der Vertrag als abgeschlossen zu betrachten, wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden oder dem Reisevermittler auch auf elektronischem Wege eine diesbezügliche Bestätigung schickt. Die nicht in den Vertragsunterlagen, in den Broschüren oder in anderen schriftlichen Mitteilungen enthaltenen Informationen zur Pauschalreise werden dem Reisenden vom Reiseveranstalter - auch per E-Mail - rechtzeitig vor Reisebeginn geliefert (Art. 34 und 36 des Tourismuskodex). Besondere Wünsche oder Bedürfnisse bezüglich der Erbringung und/oder Durchführung einiger zur Pauschalreise gehörender Leistungen, einschließlich eventueller Hilfeleistungen am Flughafen für Reisende mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sowie besonderer Mahlzeiten an Bord oder in der Unterkunft, sind bei der Buchungsanfrage mitzuteilen und ausdrücklich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zu vereinbaren.6. ZAHLUNGEN
Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist 45 Tage vor dem Abreisedatum bzw. bei der Buchung zu bezahlen, falls diese in den 45 Tagen vor der Abreise erfolgt. Die Nichtbezahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Zeiten hat im Sinne von Art. 1456 ZGB die rechtmäßige Auflösung des Vertrags zur Folge.7. PREIS
Der Preis der Pauschalreise wird bezugnehmend auf den Kostenvoranschlag und beschränkt auf den dort angegebenen Gültigkeitszeitraum im Vertrag festgelegt. Im Sinne des Art. 39 des Tourismuskodex kann der Preis bis 20 Tage vor dem Reisebeginn nachgebessert - erhöht oder gesenkt - werden, und zwar ausschließlich aufgrund von Änderungen der: • Transportkosten wegen Erhöhungen der Treib- stoff- oder anderer Energiepreise; • Gebühren und Steuern auf einige in der Pauschalreise enthaltene Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht direkt in die Durchführung der Pauschalreise verwickelt sind, erhoben werden, wie etwa Flughafengebühren, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungs- gebühren; • auf die betreffende Pauschalreise anwendbaren Wechselkurse. Was diese Änderungen betrifft, wird auf den Wechselkurs und die oben genannten Kosten Bezug genommen, die am Datum der Programmveröffentlichung (siehe Datenblatt) bzw. am Datum der oben genannten eventuellen Aktualisierungen gelten. Auf jeden Fall darf der Preis in den 20 Tagen vor der Abreise nicht erhöht werden und die Erhöhung nicht mehr als 8% des ursprünglichen Betrags betragen. Der Preis besteht aus: a) Anmelde- oder Sachbearbeitungsgebühr; b) Teilnahmegebühr: im Katalog oder im Kostenvoranschlag der Pauschalreise genannt; c) Flughafen- oder Hafengebühren und -steu- ern; d) Verwaltungs- und Sachbearbeitungskosten des Reiseveranstalters und/oder Vermittlers. Der Preis der mittels Voucher verkauften zusätzlichen Reiseleistungen umfasst alle Vermittlungsgebühren und Verwaltungs- und Sachbearbeitungskosten des Reiseveranstalters und/oder Vermittlers.#8, 9. Änderungen und Rücktritt vor der Abreise
8. ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ABREISE UND RÜCKTRITT
A. Änderung der Pauschalreise Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, einseitig die Vertragsbedingungen - nicht den Preis - zu verändern, wenn diese keine einschneidenden Änderungen darstellen. Die Änderungen werden dem Reisenden auf klare und präzise Weise über ein dauerhaftes Mittel, wie etwa eine E-Mail, mitgeteilt. Sollte der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler es vor Reisebeginn für notwendig befinden, wichtige Merkmale der unter Art. 34, Komma 1, Buchstabe a) beschriebenen Reiseleistungen auf einschneidende Weise zu ändern oder die unter Art. 36, Komma 5, Buchstabe a) beschriebenen spezifischen Anforderungen nicht erfüllen können oder beabsichtigen, den Preis der Pauschalreise um mehr als 8% zu erhöhen, hat er dies umgehend schriftlich - auch per E- Mail - dem Reisenden mitzuteilen und dabei die Art der Änderung sowie die damit zusammenhängende Preisänderung anzugeben. Innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung muss der Reisende den Reiseveranstalter wissen lassen, ob er die vorgeschlagene Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten will. In diesem Fall zahlt er keine Stornogebühren und kann die Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlungen fordern. Die Rückerstattung erfolgt ohne ungerechtfertigte Verspätung und auf jeden Fall innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Rücktrittsdatum. Ohne ausdrückliche Mitteilung vonseiten des Reisenden wird der vom Reiseveranstalter eingebrachte Vorschlag als angenommen betrachtet. B. Rücktritt des Reisenden Treten am Zielort oder in der nächsten Umgebung desselben unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung der Personen zum Zielort zur Folge haben, hat der Reisende das Recht, vor dem Antritt der Reise vom Vertrag zurückzutreten, ohne Stornogebüh- ren bezahlen zu müssen. In diesem Fall hat er das Recht, alle für die Pauschalreise geleisteten Anzahlungen vollständig zurückerstattet zu bekommen, nicht aber das Recht auf zusätz- liche Vergütungen. Eine eventuell vonseiten des Reisenden auftretende Unmöglichkeit, die Pauschalreise anzutreten, verleiht diesem kein Recht auf Rücktritt ohne Stornogebühren, da er sich gegen dieses finanzielle Risiko durch den Abschuss einer spezifischen Reiserücktrittsver- sicherung hätte schützen können. Außerhalb der ausdrücklich in diesem Artikel genannten hypothetischen Fälle, hat der Reisende vor dem Antritt der Reise jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei er - unabhängig von der unter Art. 6 geleisteten Anzahlung - die im Folgenden angegeben Stornogebühren sowie die individuellen Sach- bearbeitungskosten zu bezahlen hat. Im Fall von vor der Reise bestehenden Gruppen werden diese Beträge von Mal zu Mal bei der Unter- zeichnung des Vertrags festgelegt. C. Stornogebühren Tritt der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurück, so hat er immer die anfallenden Sach- bearbeitungskosten in Höhe von 30€ pro Person zu bezahlen. Im Sinne des Art. 41, Komma 2 des Touris- muskodex werden folgende Stornogebühren vereinbart (die Berechnung der Tage berück- sichtigt nicht den Tag des Rücktritts selbst, dessen schriftliche Mitteilung an einem Werktag vor dem Reiseantritt eingehen muss):- 20% bis 30 Tagen vor dem Reiseantritt
- 25% zwischen 29 und 21 Tagen vor dem Reiseantritt
- 50% zwischen 20 und 14 Tagen vor dem Reiseantritt
- 80% zwischen 13 und 6 Tagen vor dem Reiseantritt
- 100% von 5 Tagen bis dem Anreisetag oder Nichterscheinen
- 20% bis 84 Tagen vor dem Reiseantritt
- 40% zwischen 83 und 42 Tagen vor dem Reiseantritt
- 60% zwischen 41 und 28 Tagen vor dem Reiseantritt
- 90% zwischen 27 und 1 Tagen vor dem Reiseantritt
- 100% bei Nichtantritt der Reise.